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BFG: Unzuständigkeit im Falle einer per E-Mail eingebrachten Beschwerde

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/53ÖStZB 2017, 71 Heft 3 v. 13.2.2017

BAO: § 85, § 86a

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