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BFG: Grundbesitzende OG - keine Verwertungsbefugnis der Gesellschafter

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/52ÖStZB 2017, 70 Heft 3 v. 13.2.2017

GrEStG: § 1 Abs 2

UGB: § 105

Gemäß § 1 Abs 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer auch Rechtsvorgänge, die es - ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung - einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten.

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