UStG 1994: § 11, § 12
Das Urteil des EuGH 22. 10. 2015, C-277/14 , PPUH Stehcemp, ÖStZB 2017/161, lässt möglicherweise den Schluss zu, dass es für den Vorsteuerabzug nicht auf das Vorliegen aller formellen Rechnungsvoraussetzungen ankommt oder zumindest die vollständige Anschrift des Steuerpflichtigen