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Erforderlicher Inhalt einer Berufung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/111ÖStZB 2016, 224 Heft 8 v. 18.4.2016

BAO: § 250 Abs 1 idF vor BGBl I 2013/14

Gemäß § 250 Abs 1 BAO idF vor dem FVwGG 2012, BGBl I 2013/14, hat eine Berufung zu enthalten:

die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet,

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