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Geschäftsführerhaftung bei Selbstbemessungsabgaben/Beitritt zur Berufung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/110ÖStZB 2016, 224 Heft 8 v. 18.4.2016

BAO: § 248, § 257 Abs 1 idF BGBl 1980/151

Aus § 248 BAO ergibt sich, dass der zur Haftung Herangezogene den gegen ihn geltend gemachten Abgabenanspruch dem Grunde und der Höhe nach bekämpfen kann.

Wurde bei Selbstbemessungsabgaben noch kein Bescheid gem § 201 BAO oder gem § 202 BAO erlassen, so ist im Haftungsverfahren über den Abgabenanspruch (seine Höhe) abzusprechen (vgl etwa Ritz, Kommentar zur BAO5, Rz 5 zu § 248 BAO mwN).

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