vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zinsen bei verspäteter Auszahlung eines Vorsteuerüberhanges

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2016/22ÖStZB 2016, 71 Heft 3 v. 1.2.2016

MwSt

MwStRL 2006/112/EG: Art 183

Eine nationale Steuerrechtsnorm, die mittlerweile mit einem Urteil des EuGH bereits als unionsrechtswidrig erkannt worden war, hatte zur Folge gehabt, dass dem Unternehmer Vorsteuern (Vorsteuerüberhang) nicht in angemessener Frist, sondern erst verspätet (nach Klärung der Unionsrechtswidrigkeit) erstattet wurden. Die nationale ungarische Regelung, wonach in einem solchen Fall die Zahlung von Zinsen an den Unternehmer (auf die verspätet erstatteten Umsatzsteuerbeträge) ausgeschlossen ist, obgleich diese nationale Regelung ansonsten bei einer verspäteten Zuweisung der Umsatzsteuer die Zahlung von Zinsen vorsieht, verstößt gegen das Unionsrecht, insbesondere Art 183 der MwStRL. Die Modalitäten der Zahlung solcher Zinsen dürfen nicht weniger günstig sein als diejenigen, die auf Klagen Anwendung finden, die auf die Verletzung des innerstaatlichen Rechts gestützt sind und einen ähnlichen Gegenstand haben wie Klagen wegen Verletzung des Unionsrechts. Die Modalitäten dürfen auch nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Unionsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte