vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit bei Anrechnungsmethode für Inlandsdividenden, Befreiungsmethode für Auslandsdividenden

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2016/21ÖStZB 2016, 64 Heft 3 v. 1.2.2016

Körperschaftsteuer

AEUV: Art 49, Art 54, Art 63

Für die Frage, ob die steuerliche Behandlung der aus einem anderen Staat bezogenen Dividenden unter Art 49 AEUV über die Niederlassungsfreiheit und unter Art 63 AEUV über den freien Kapitalverkehr fällt, ist auf den Gegenstand der nationalen gesetzlichen Regelung abzustellen. Eine nationale Regelung, die nur auf Beteiligungen anwendbar ist, die einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft einräumen ("Kontrollbeteiligungen"), fällt in den Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit. Hingegen sind nationale Bestimmungen über Beteiligungen, die in der alleinigen Absicht der Geldanlage erfolgen, ohne dass auf die Verwaltung des Unternehmens Einfluss genommen werden soll ("Portfoliobeteiligung"), ausschließlich im Hinblick auf den freien Kapitalverkehr zu prüfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte