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Amtswegige Neufestsetzung einer Forschungsprämie

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/367ÖStZB 2016, 692 Heft 23 v. 9.12.2016

BAO: § 201 Abs 2 Z 3

EStG: § 108c

Bei der amtswegigen Neufestsetzung einer Forschungsprämie nach § 201 Abs 2 Z 3 BAO ist entscheidend, ob und gegebenenfalls welche seit der Selbstbemessung neu hervorgekommenen Umstände seitens des Finanzamts dargetan wurden, die als Wiederaufnahmegrund geeignet sind.

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