BAO: § 83, § 84, § 216
WTBG: § 2 Abs 1 Z 4 idF BGBl I 2005/84
Die Einbringung von Rückzahlungsanträgen ist durch die berufsrechtliche Befugnis der selbstständigen Buchhalter nicht umfasst. Dies gilt auch für jene selbstständigen Buchhalter, die ihren Beruf bereits vor dem Inkrafttreten des BiBuG (1. 1. 2007) aufgenommen haben.