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Ermäßigter Steuersatz nur für gedruckte Bücher oder auch für E-Books

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2016/9ÖStZB 2016, 24 Heft 1 und 2 v. 22.1.2016

MwSt

MwStRL 2006/112/EG : Art 98; Anhang III

Die Mitgliedstaaten können einen ermäßigten Steuersatz ua auf die "Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern" anwenden (Anhang III der MwStRL idF RL 2009/47 ). Generell dürfen die Mitgliedstaaten nach Art 98 iVm Anhang III der MwStRL unter Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität bestimmen, auf welche der im Anhangs III der MwStRL enthaltenen Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen der ermäßigte Steuersatz Anwendung findet. Auch in Bezug auf Bücher ist es daher Sache der Mitgliedstaaten, unter Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität die physischen Träger zu bestimmen, auf die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz angewandt wird (nur gedruckte Bücher oder zudem auch Bücher, die auf anderen physischen Trä-

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