MwSt
MwStRL 2006/112/EG : Art, 131, Art 138, Art 139
Die Steuerbefreiung wegen innergemeinschaftlicher Lieferung eines Gegenstands nach Art 138 der MwStRL ist anwendbar, wenn die Verfügungsmacht über den Gegenstand auf den Erwerber übertragen worden ist, wenn der Verkäufer nachweist, dass der Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert worden ist, und wenn der Gegenstand aufgrund dieses Versands oder dieser Beförderung den Liefermitgliedstaat physisch verlassen hat. Zudem darf die Lieferung nicht für einen solchen Unternehmer oder eine solche nichtsteuerpflichtige juristische Person ausgeführt worden sein, deren innergemeinschaftliche Erwerbe gemäß Art 3 Abs 1 dieser RL nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.