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Freundesverein für Privatspital kein Spendensammelverein

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/28ÖStZB 2015, 81 Heft 4 v. 16.2.2015

EStG 1988: § 4a idF BGBl I 26/2009

Die sogenannten "Spendensammelvereine" fallen nicht in den Anwendungsbereich der §§ 34 ff BAO, weshalb in § 4a Z 4 lit b EStG 1988 eigene, den Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen im Wesentlichen entsprechende, Regeln aufgestellt wurden.

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