EStG 1988: § 4 Abs 4, § 6
Die Aufwendungen für einen Fernwärmeanschluss sind - unabhängig davon, ob sie im Zuge eines Neubaus oder danach anfallen - nicht als (sofort absetzbare) Erhaltungskosten des Gebäudes zu betrachten.
VwGH 2. 10. 2014, 2011/15/0195