EStG 1988: § 4a idF BGBl I 26/2009
Voraussetzung für die Eintragung einer operativen Körperschaft in die Liste der begünstigten Spendenempfänger ist nach dem ersten Teilstrich des § 4a Z 4 lit a EStG 1988 zunächst, dass die Empfängerkörperschaft die in den §§ 34 ff BAO festgelegten allgemeinen Voraussetzungen für die Erlangung einer Abgabenbegünstigung erfüllt.