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Parkplätze als eigenständiges abnutzbares Anlagegut

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/30ÖStZB 2015, 86 Heft 4 v. 16.2.2015

EStG 1988: § 10

Parkplätze sind grundsätzlich als eigenständiges unbewegliches abnutzbares Anlagegut anzusehen, da diesen bei einer allfälligen Veräußerung eine besonders ins Gewicht fallende Selbstständigkeit zugebilligt würde.

VwGH 22. 5. 2014, 2010/15/0161

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