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Betrieb gewerblicher Art einer Innung der Wirtschaftskammer - quotenmäßiger Vorsteuerabzug

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/277ÖStZB 2015, 623 Heft 21 v. 9.11.2015

KStG 1988: § 2

UStG: § 2 Abs 3, § 12

1) Unternehmereigenschaft: Eröffnet eine Innung der Wirtschaftskammer (= Körperschaft öffentlichen Rechts) einen Betrieb gewerblicher Art mit dem Gegenstand "Werbung und Schulung", der jährlich einen Ball organisiert, und Modeschauen sowie eine Misswahl veranstaltet, wobei

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