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Einbeziehung der inländischen Gewinne eines ausländischen Gruppenmitglieds

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/276ÖStZB 2015, 620 Heft 21 v. 9.11.2015

KStG 1988: § 9 Abs 6 Z 6 idF BGBl I 2007/99

Dem Urteil des EuGH 6. 9. 2012, C-18/11 , Philips Electronics, ÖStZB 2013/279, folgend, ist § 9 Abs 6 Z 6 KStG 1988 in dem Sinne auszulegen, dass auch im Inland zu versteuernde Gewinne eines (in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen) Gruppenmitgliedes in das Gruppenergebnis einzubeziehen sind.

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