KStG 1988: § 2
UStG: § 2 Abs 3, § 12
1) Unternehmereigenschaft: Eröffnet eine Innung der Wirtschaftskammer (= Körperschaft öffentlichen Rechts) einen Betrieb gewerblicher Art mit dem Gegenstand "Werbung und Schulung", der jährlich einen Ball organisiert, und Modeschauen sowie eine Misswahl veranstaltet, wobei