vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gestellung geistlicher Schwestern kein Betrieb gewerblicher Art

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/275ÖStZB 2015, 618 Heft 21 v. 9.11.2015

KStG 1988: § 2 Abs 1

Stellt ein Konvent einem (zuvor selbst betriebenen) gemeinnützigen Krankenhaus geistliche Schwestern - auf Basis eines Gestellungsvertrages und gegen ein fremdübliches Entgelt - zur Ausübung der Krankenpflege zur Verfügung, vermag alleine die Vereinnahmung des Gestellungsentgeltes für die Überlassung der Ordensangehörigen keinen Betrieb gewerblicher Art zu begründen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte