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Freiwillige Abfertigung - Befreiung vom Dienstgeberbeitrag unabhängig von Lohnsteuerbegünstigung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/274ÖStZB 2015, 617 Heft 21 v. 9.11.2015

EStG 1988: § 67 Abs 6

FLAG: § 41 Abs 4 lit b

Der Bezug einer freiwilligen Abfertigung ist auch dann von der Bemessungsgrundlage zum Dienstgeberbeitrag (samt Zuschlag) ausgenommen, wenn die Lohnsteuerbegünstigung des § 67 Abs 6 EStG 1988 nicht wirksam werden kann, da der Dienstnehmer seit Beginn des Dienstverhältnisses (hier: am 1. 1. 2004) dem "Abfertigungssystem neu" unterlegen ist. Eine Einschränkung auf die in § 67 Abs 6 EStG 1988 genannten Bezüge - nur soweit sie steuerbegünstigt sind - enthält § 41 Abs 4 lit b FLAG 1967 nämlich nicht.

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