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Vorauszahlung auf Interessentenbeitrag aliud gegenüber Vorschreibung des Interessentenbeitrages

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/498ÖStZB 2014, 678 Heft 23 v. 1.12.2014

BAO: § 289 Abs 2 idF BGBl I 20/2009

Sbg. IBG: § 4, § 5, § 11

Zu unterscheiden ist zwischen

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