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Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung im USt-Verfahren

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/497ÖStZB 2014, 678 Heft 23 v. 1.12.2014

BAO: § 284

GRC: Art 47 Abs 2, Art 51 Abs 1

Wie der VwGH in seinem Erk vom 23. 1. 2013, 2010/15/0196, ÖStZB 2014/262, ausgeführt hat, begründet die Nichtdurchführung einer beantragten mündlichen Verhandlung durch den UFS in Verletzung von § 284 BAO einen besonders gravierenden Verfahrensmangel, der im Anwendungsbereich der Grundrechtecharta jedenfalls zu einer B-Aufhebung führt.

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