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Aufhebung eines nicht wirksamen B

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/499ÖStZB 2014, 678 Heft 23 v. 1.12.2014

BAO: § 289 Abs 2

Wird ein B des FA für den Zeitraum Jänner bis November 2010 gemäß § 289 Abs 2 BAO aufgehoben, obwohl dem weder ein wirksamer B über diesen Zeitraum noch eine dagegen gerichtete Berufung zugrunde liegt, belastet die bel Beh den angefB mit Unzuständigkeit.

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