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Abgabenverbindlichkeiten bloß geringer Anteil an Gesamtverbindlichkeiten - keine Unbilligkeit der Einhebung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/441ÖStZB 2014, 654 Heft 22 v. 25.11.2014

BAO: § 236 Abs 1

Im vorliegenden Verfahren macht der Bf ausschließlich persönliche Unbilligkeit geltend. Die AbgBeh verneint eine persönliche Unbilligkeit mit der Begründung, die Abgabenverbindlichkeiten würden nur 13 % der Gesamtverbindlichkeiten ausmachen, sodass die Entrichtung allein der Abgabenverbindlichkeiten keine existenzbedrohenden Auswirkungen habe.

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