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Familienbeihilfe zwischen Beendigung des Ausbildungsdienstes und Beginn des Medizinstudiums - frühestmöglicher Zeitpunkt der Berufsausbildung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/394ÖStZB 2014, 640 Heft 22 v. 25.11.2014

FLAG: § 2 Abs 1 lit e idF BGBl I Nr 30/1998

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