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Auslandsstudium - Verlängerung der Familienbeihilfe nur bei Studienbehinderung im Ausmaß von 3 Monaten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/393ÖStZB 2014, 640 Heft 22 v. 25.11.2014

FLAG: § 2 Abs 1 lit b idF BGBl I Nr 90/2007

§ 2 Abs 1 lit b FLAG in der im Beschwerdefall noch anzuwendenden Fassung des BG BGBl I Nr 90/2007 lautet:

"§ 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,

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