FLAG: § 2 Abs 1 lit a, § 3, § 53 Abs 1
VO (EWG) Nr 574/72: Art 10a Buchstabe d
Art 10a der VO (EWG) Nr 574/72 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf AN und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, enthält Vorschriften für AN oder Selbstständige, für die während ein und desselben Zeitraums oder eines Teils eines Zeitraums nacheinander Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten gelten.