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Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Bezug von Urlaubsersatzleistung durch gekündigten Vater

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/391ÖStZB 2014, 639 Heft 22 v. 25.11.2014

FLAG: § 2 Abs 1, § 3 Abs 1 und Abs 4

UrlG: § 10

Gem § 3 Abs 4 FLAG haben Personen, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbstständig oder selbstständig erwerbstätig sind.

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