vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Im Koma liegender Geschäftsführer - keine Haftung für KommSt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/350ÖStZB 2014, 611 Heft 21 v. 10.11.2014

KommStG: § 6a

BAO: §§ 80 ff

Liegt der Gf einer GmbH (hier: ab 1. 6. 2010) aufgrund einer Komplikation bei einer Operation 6 Wochen im Koma und wird erst beinahe 3 Monate danach aus dem Krankenhaus entlassen, schließt dies ein Verschulden des Geschäftsführers am Unterlassen der Entrichtung der KommSt zu Fälligkeitszeitpunkten nach dem 1. 6. 2010 aus, selbst wenn in diesem Zeitraum Zahlungen an andere Gläubiger durch die GmbH getätigt worden sind und der Betrieb weitergeführt worden

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte