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Energieabgabenvergütung - Einschränkung der Vergütungsberechtigung auf Produktionsbetriebe gilt ab 1. 2. 2011

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/351ÖStZB 2014, 613 Heft 21 v. 10.11.2014

EnAbgVergG: § 2 Abs 1, § 4 Abs 7 idF BGBl I 111/2010

Durch das BBG 2011, BGBl I Nr 111/2010, wurden die Dienstleistungsbetriebe wieder von der Energieabgabenvergütung ausgeschlossen. Den zeitlichen Anwendungsbereich dieser Bestimmung regelt § 4 Abs 7 EnAbgVergG:

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