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Steuerfreiheit einer ig Lieferung - Nachbringen der Abnehmererklärungen möglich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/161ÖStZB 2014, 292 Heft 10 v. 19.5.2014

UStG 1994: Art 7

VO BGBl 1996/401; § 2

Gem Art 7 UStG sind ig Lieferungen dann steuerfrei, wenn Liefergeschäfte mit einem der dort genannten Abnehmer durchgeführt und die Waren nachweislich von Österreich in einen anderen Mitgliedstaat, in dem der Erwerb steuerbar ist, verbracht werden.

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