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Liquidationsbedingter Wegfall einer Beteiligung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/160ÖStZB 2014, 290 Heft 10 v. 19.5.2014

KStG 1988: § 12 Abs 3 Z 2

Im Falle des liquidationsbedingten Ausscheidens einer Beteiligung aus dem Betriebsvermögen ist der Buchwert der abgehenden Beteiligung - insoweit er ein (allfälliges) Liquidationsguthaben übersteigt - gemäß § 12 Abs 3 Z 2 KStG auf 7 Jahre verteilt abzusetzen.

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