UStG 1994: Art 7
VO BGBl 1996/401; § 2
Gem Art 7 UStG sind ig Lieferungen dann steuerfrei, wenn Liefergeschäfte mit einem der dort genannten Abnehmer durchgeführt und die Waren nachweislich von Österreich in einen anderen Mitgliedstaat, in dem der Erwerb steuerbar ist, verbracht werden.