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Verletzung des Effektivitätsgrundsatzes durch vom slowenischen Recht vorgeschriebene Frist für die Anmeldung von Umgründungen bei der Steuerverwaltung

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2013/294ÖStZB 2013, 562 Heft 20 v. 15.10.2013

UmgrStG

Fusions-RL 90/434/EWG : Art 11

Nach dem slowenischen KStG hatten die durch die Fusions-RL vorgegebenen steuerlichen Begünstigungen für Fusionen und Spaltungen zur Voraussetzung, dass eine Genehmigung der Finanzverwaltung vorliegt, welche diese bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zu erteilen hatte. Der Antrag auf Genehmigung musste allerdings 30 Tage vor der Eintragung der Umgründung ins Handelsregister gestellt werden.

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