UmgrStG
Fusions-RL 90/434/EWG : Art 4, Art 9
Art 4 Abs 1 iVm Art 9 der RL 90/434 bestimmt, dass die Einbringung von Teilbetrieben steuerneutral erfolgt (keine Aufdeckung stiller Reserven des eingebrachten Vermögens). Nach Art 4 Abs 2 iVm Art 9 der RL ist die steuerliche Neutralität von der Buchwertfortführung abhängig. Aus Art 4 Abs 3 der RL ergibt sich, dass der Vorgang nicht steuerneutral ist, wenn das Recht des Mitgliedstaates der einbringenden Ges die Befugnis zur Aufwertung einräumt und von dieser Befugnis Gebrauch gemacht wird.