Erkenntnisse des EuGH
- EU-widrige Regelung im estnischen EStG, wonach beschränkt steuerpflichtigen EU-Bürgern persönliche Steuerfreibeträge selbst dann nicht gewährt werden, wenn sie in ihrem Ansässigkeitsstaat wegen geringer Einkünfte keiner ESt unterliegen
- Unionsrechtswidrigkeit der französischen Regelung, wonach inländische Dividenden nur dann einer Besteuerung (QuellenSt) unterliegen, wenn sie an gebietsfremde Kapitalanlageges gezahlt werden
- Die im italienischen Recht der Umgründung von Bankbetrieben italienischer öffentlich-rechtlicher Körperschaften vorbehaltene begünstigte Aufwertungsmöglichkeit ist eine selektive Begünstigung und damit eine verbotene Beihilfe
- Übertragung des geistigen Miteigentums an einer Erfindung als mehrwertsteuerpflichtiger Vorgang
- Verkauf von Telefonwertkarten vom Telefonanbieter an den Vertriebshändler als steuerbarer Umsatz
- Richtlinienwidrigkeit der belgischen Verwaltungspraxis, nach der juristische Personen keinen Vorsteuerabzug für Gebäude haben, die sie unentgeltlich ihren Geschäftsführern für private Wohnzwecke überlassen
- Italienische Regelung zur Erstattung unionrechtswidrig erhobener MWSt teilweise in Konflikt mit dem Grundsatz der Effektivität
- Versagung des Vorsteuerabzuges bei Kenntnis oder vorwerfbarer Unkenntnis über MWSt-Betrug des Lieferanten
- Richtlinienwidrigkeit der portugiesischen Regelung betreffend die umsatzsteuerliche Pauschalierung von Landwirten
- Keine Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros auf Reisebusunternehmer, der ausschließlich Beförderungsleistungen erbringt