Keine Senkung des Nettoproduktionswertes und damit der Antragsgrenze für eine EnAbg-Vergütung durch Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Dienstgeberpflichten; kein Leistungsaustausch im umsatzsteuerrechtlichen Sinn durch Zahlung von Dienstgeberbeiträgen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/214ÖStZB 2013, 374 Heft 13 und 14 v. 10.7.2013