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Beurteilung des Inlandsbezugs bei einem im Ausland abgeschlossenen Kreditvertrag

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/311ÖStZB 2012, 575 Heft 20 v. 15.10.2012

GebG: §§ 16 Abs 2, 17 Abs 1, 33 TP 19

Nach dem aus § 17 Abs 1 GebG 1957 folgenden Urkundenprinzip ist für die Beurteilung der Gebührenschuld nur der schriftlich festgelegte Urkundeninhalt maßgeblich. Außer-

Seite 575


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