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Keine Steuerbefreiung für die Beförderung von menschlichen Organen

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2012/17ÖStZB 2012, 34 Heft 1 und 2 v. 20.1.2012

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Sechste RL 77/388/EWG :, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst d

1. Die Dienstleistung des Transportes von menschlichen Organen (im Auftrag von Krankenhäusern und Laboratorien) fällt nicht unter die für die "Lieferung" von menschlichen Organen bestehende Steuerbefreiung des Art 13 Teil A Abs 1 Buchst d der Sechsten RL.

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