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Anlassfall zu VfGH 2. 3. 2011, G 150/10

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2012/242ÖStZB 2012, 473 Heft 17 v. 3.9.2012

B-VG Art 144

StiftEG § 1 Abs 5

Einstellung des Verfahrens im Anlassfall zu VfGH 2. 3. 2011, G 150/10, mit welchem Erk § 1 Abs 5 StiftEG als verfassungswidrig aufgehoben wurde, infolge Zurückziehung der Beschwerde am 19. 4. 2011.

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