UmgrStG § 3 Abs 2
BAO § 21
Dient ein Gesellschafterzuschuss (Großmutterzuschuss) im Zuge einer Umgründung der Finanzierung eines Anteilserwerbs durch eine Enkelges, so ist seine Zuordnung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu derjenigen Ges, die den Preis dafür zu entrichten hatte, gedanklich schlüssig.