MWSt-SystRL 2006/112/EG : Art 135 Abs 1
Sechste RL 77/388/EWG : Art 13 Teil B Buchst d Nr 5
1. Eine Bank hat sich für ein Entgelt (Provision) gegenüber einer AG, die neue Aktien ausgeben will, verpflichtet, am Ende der Zeichnungsfrist nicht gezeichnete Aktien zu erwerben (Übernahmegarantie). Diese Provision fällt unter die Steuerbefreiung nach Art 13 Teil B Buchst d Nr 5 der Sechsten RL. Die Best befreit Umsätze, die sich auf Wertpapiere beziehen. Die Rsp definiert die Umsätze nach dieser Best als solche, die geeignet sind, Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf Wertpapiere zu begründen, zu ändern oder zum Erlöschen zu bringen.