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Keine GrESt bei Rückgängigmachung eines bloß obligatorischen Grund-Übereignungsanspruches

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/173ÖStZB 2012, 344 Heft 12 v. 15.6.2012

GrEStG 1987: §§ 1, 17 Abs 1 Z 2

Die Rückgängigmachung eines bloß obligatorischen Übereignungsanspruches stellt keinen Erwerbsvorgang iSd § 1 GrEStG 1987 dar. Sie unterliegt daher auch nicht der GrESt.

VwGH 26. 5. 2011, 2011/16/0002

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