BAO § 85 Abs 1, § 245 Abs 3
Die Berufungsfrist kann aufgrund eines bloß telefonischen Anbringens nicht verlängert werden.
VwGH 28. 9. 2011, 2008/13/0070
BAO § 85 Abs 1, § 245 Abs 3
Die Berufungsfrist kann aufgrund eines bloß telefonischen Anbringens nicht verlängert werden.
VwGH 28. 9. 2011, 2008/13/0070