Bgld LAbgO: §§ 150, 153, 156, 157 lit a, §§ 158, 158a Abs 2, § 186
Bgld Getränke- und SpeiseeisAbgG 1994: §§ 7, 8
Wurde die AbgBeh durch einen innerhalb der Bemessungsverjährungsfrist gestellten Antrag eines GetränkeAbgPfl in die Lage versetzt, einen bescheidmäßigen Abspruch nicht bloß über die Frage eines Guthabens und einer allfälligen Rückzahlung eines Guthabens zu erlassen, sondern primär über die Festsetzung der Getränkeabg (Selbstbemessungsabg), erweist sich die Rechtsansicht der Beh als unzutreffend, dass der im Ergebnis auf eine Rückzahlung gerichtete, auf § 186 Abs 1 Bgld LAbgO gestützte Antrag die Frage der Festsetzung der Selbstbemessungsabg nicht berührt habe, weil nach der Rsp des VwGH ein Antrag auf Rückzahlung auch als Begehren auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabg zu werten ist, sodass die AbgBeh zuerst über die Frage der AbgFestsetzung und sodann über das Rückzahlungsbegehren zu entscheiden hat.