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Betriebsprämienanspruch bei "Umsetzung" von Tieren in einen anderen Betrieb

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/97ÖStZB 2011, 157 Heft 6 v. 15.3.2011

VO (EG) 2003/1782 : Art 138

VO (EG) 2004/79 6: Art 2, Art 57 Abs 4, Art 59

Ist die "Umsetzung" von Rindern in einen anderen "Betrieb" bis zur Vorortkontrolle nicht gemeldet worden und hatte dies zur Folge, dass die Tiere nicht im gemeldeten (ursprünglichen) "Betrieb" bei der Vorortkontrolle angetroffen und damit auch nicht als "ermittelt" gewertet werden konnten, können diese bei Ermittlung der Rinderprämie für den "umsetzenden" Betrieb auch dann nicht berücksichtigt werden, wenn die Umsetzung wegen mangelnder Weidemöglichkeit oder höherer Gewalt erfolgte.

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