Oö IB-G: §§ 1, 2, 2a
ABGB § 435
Wurde ein auf einem vermieteten Grundstück vom Bestandnehmer errichtetes Superädifikat nicht aufgrund eines Baurechts nach dem BauRG, RGBl. Nr 86/1912, errichtet, ist es nicht Zugehör eines Baurechts iSd § 435 ABGB, sodass die KanalanschlussgebPflicht den Eigentümer des Grundstücks und nicht den Bestandnehmer trifft.