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Zufluss von wiederveranlagten und anschließend verlorenen Einkünften aus Kapitalvermögen; Umfang der Rechtsbelehrungspflicht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/88ÖStZB 2011, 143 Heft 6 v. 15.3.2011

EStG 1988: §§ 19. 27 Abs 1 Z 4

BAO § 113

1. Die einem Erwerber eines "Letter" des European Kings Club (idR ab der achten Ratenzahlung) über das zurückgezahlte Kapital iSd § 19 Abs 1 EStG 1988 zugeflossenen Beträge stellen Einkünfte gem § 27 Abs 1 Z 4 leg cit. dar. Werden durch eine geschickte Wiederanlagestrategie die tatsächlichen Auszahlungen verhindert und sind sie später durch Geldmangel faktisch unmöglich geworden, kann der Beh auch nicht mit Erfolg entgegengetreten werden, wenn sie von einem Zufluss iSd § 19 Abs 1 EStG 1988 der fälligen Zinsen im Zeitpunkt der Wiederveranlagung ausgegangen ist.

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