EStG 1988: § 6 Z 1, § 16 Abs 1 Z 8
Wurde nach Abbruch eines Gebäudes, das zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Verwendung fand, ein Parkplatz errichtet, der ebenfalls zur Erzielung solcher Einkünfte dient, ist auch in einem solchen Fall die sofortige Abschreibung des Restbuchwertes des abgerissenen Gebäudes und der Abbruchkosten geboten.