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Voraussetzungen der Betriebsprämie für "Neueinsteiger"

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/466ÖStZB 2011, 716 Heft 24 v. 15.12.2011

MOG: § 8 Abs 2 Z 10

VO (EG) 73/2009 : Art 41 Abs 2

Der Zahlungsanspruch für die einheitliche Betriebsprämie 2009 nach § 8 Abs 2 Z 10 MOG 2007 an einen Betriebsinhaber, der eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt, setzt ua für die Anerkennung als "Neueinsteiger" bzw für die Berechnung der zuzuteilenden Zahlungsansprüche voraus, dass mindestens 4 ha beihilfefähige Flächen vorhanden sein müssen, für die bislang keine Zahlungsansprüche zugeteilt wurden.

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